Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2021 auf der A21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 2021 Alland-Mayerling)

116. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2021 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 2021 Alland-Mayerling) Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020, wird verordnet:

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

1. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 12,02 und km 19,19 und
2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 19,19 und km 12,02.

§ 2.

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

§ 3.

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene...

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