Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausbildungsordnung)

199. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachkraft

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachkraft ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Entsorgungs- und Recyclingfachmann bzw. Entsorgungs- und Recyclingfachfrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Stoffstrommanagement
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft nimmt Abfälle an, beurteilt sie und prüft die Begleitdokumente. Sie führt einfache physikalische und chemische Analysen an Abfallproben durch und identifiziert und klassifiziert Abfälle. Dabei erkennt sie grundlegende Wechselwirkungen und potenziell gefährliche Reaktionen zwischen Abfallstoffen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft hat einen fundierten Überblick über relevante gesetzliche Bestimmungen betreffend die Annahme und Verarbeitung von Abfällen und beachtet diese bei ihren Tätigkeiten. Sie definiert Abfallbehandlungsschritte (zB Schreddern, Brechen), verarbeitet und sortiert Abfälle. Dazu bedient und überwacht sie sortier- und fördertechnische Einrichtungen bzw. betriebliche abfalltechnische Anlagen und erkennt und behebt gegebenenfalls Fehler und Störungen. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft transportiert und lagert Abfälle und beachtet dabei ihre korrekte Handhabung. Die ausgeführten Tätigkeiten dokumentiert sie fachgerecht. Darüber hinaus führt die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft Stoffstromanalysen der wichtigsten eigenbetrieblichen Abfallgruppen durch. Sie arbeitet bei der Organisation betrieblicher Stoffströme mit und zeigt Möglichkeiten zu ihrer Optimierung auf.
2. Abfallberatung und Abfallwirtschaft
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft verfügt über Kenntnisse der grundlegenden Situation und der aktuellen Zielsetzungen der österreichischen Abfallwirtschaft. Sie erkennt Abfallvermeidungspotentiale in Betrieben und kann zukünftige Entwicklungen der betrieblichen Abfallwirtschaft abschätzen, wie zB Auswirkungen von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft ist qualifiziert die Aufgaben eines Abfallbeauftragten im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes auszuführen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung von Betrieben bei der sinnvollen Organisation der Umsetzung von abfallrechtlichen Vorschriften und die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft erstellt Abfallwirtschaftskonzepte und ermittelt im Zuge dessen die Kosten von Abfallbehandlungen und die Erlöse von Altstoffen. Darüber hinaus berät sie in abfallwirtschaftlichen Fragen tritt sie gegenüber der von ihm/ihr zu beratenden Zielgruppe professionell auf. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft bearbeitet eigenständig Anfragen zu unterschiedlichen Themen wie zB Recycling oder Abfalltrennung und geht mit Beschwerden und Reklamationen kompetent um.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Zur Bewältigung dieser fachlichen Aufgaben, welche die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt Sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums sowie betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren, auszuführen und nach den Interessen des Betriebs im Sinne von Intrapreneurship auszurichten. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert und situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert und agiert sie zielgruppenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (wie zB der Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft kann
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre wichtigsten Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Sie kann

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 das Leitbild bzw. Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.4 Faktoren erklären, welche die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Sie kann

1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).

1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie kann

1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).

1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkrete Weiterbildungsangebote auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Sie kann

1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.

1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten.

1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB betriebliche Compliance Richtlinien einhalten).

1.5.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG geben.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Sie kann

1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.

1.6.2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.

1.6.3 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.

1.6.4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.

1.6.5 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.

1.6.6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen
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