Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtverordnung ? COVID-19-IV)

52. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtverordnung ? COVID-19-IV) Auf Grund des § 3 Abs. 3, 6 und 7 sowie des § 4 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz ? COVID-19-IG), BGBl. I Nr. 4/2022, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 3,, 6 und 7 sowie des Paragraph 4, Absatz 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz ? COVID-19-IG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2022,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Allgemeine Bestimmungen§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsEin gültiger Impfstatus liegt jeweils bis zum Ablauf der Impfintervalle zwischen den einzelnen Impfungen sowie nach Abschluss einer Impfserie gemäß § 4 vor. Bei Überschreitung von Impfintervallen liegt so lange kein gültiger Impfstatus vor, bis die Impfung gemäß § 4 Abs. 7 nachgeholt wird.Ein gültiger Impfstatus liegt jeweils bis zum Ablauf der Impfintervalle zwischen den einzelnen Impfungen sowie nach Abschluss einer Impfserie gemäß Paragraph 4, vor. Bei Überschreitung von Impfintervallen liegt so lange kein gültiger Impfstatus vor, bis die Impfung gemäß Paragraph 4, Absatz 7, nachgeholt wird.
  • (2)Absatz 2Für die Erfüllung der Impfpflicht sind anerkannte Impfstoffe gegen COVID-19 zentral zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19 gleichgestellt.
  • (3)Absatz 3Als anerkannte Impfstoffe gegen COVID-19 gelten folgende Impfstoffe gegen COVID-19:1.Ziffer einsSARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV; Covilo) von Sinopharm/BIBP Beijing Bio-Institute of Biological Products,
  • 2.Ziffer 2COVID-19 Vaccine (CoronaVac) von Sinovac,3.Ziffer 3BBV152 (COVAXIN) von Bharat Biotech,4.Ziffer 4SARS-CoV-2 rS Protein (COVID-19) recombinant spike protein Nanoparticle Vaccine NVX-CoV2373 (COVOVAX) von Serum Institute of India und5.Ziffer 5ChAdOx1_nCoV-19 Corona Virus Vaccine (Covishield) von Serum Institute of India.
  • (4)Absatz 4Sofern diese Verordnung in Bezug auf bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 auf den Tag der Probenahme abstellt, ist dies der Tag der ersten positiven Probenahme. Diesem Tag der Probenahme gleichgestellt ist im Fall des § 2 Z 5 lit. b des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (COVID-19-IG), BGBl. I Nr. 4/2022, der im Absonderungsbescheid bestimmte erste Tag der Absonderung.Sofern diese Verordnung in Bezug auf bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 auf den Tag der Probenahme abstellt, ist dies der Tag der ersten positiven Probenahme. Diesem Tag der Probenahme gleichgestellt ist im Fall des Paragraph 2, Ziffer 5, Litera b, des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (COVID-19-IG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2022,, der im Absonderungsbescheid bestimmte erste Tag der Absonderung.
  • Ausnahmen§ 2.Paragraph 2

    Die Impfpflicht besteht nicht für:

    1.Ziffer einsSchwangere,2.Ziffer 2Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder...

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