Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Doha beschlossenen Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

96. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Doha beschlossenen Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, BGBl. III Nr. 185/2020, angenommen:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2020,, angenommen:

Staaten: Datum der Hinterlegungder Annahmeurkunde:
Albanien 22. Oktober 2020
Cabo Verde 15. Juni 2022
Katar 28. Oktober 2020

Einer weiteren Mitteilung des...

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