Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, geändert wird

153. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, geändert wird

Auf Grund des § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 22, Absatz 3, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019, wird wie folgt geändert:Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort...

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