Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen abgeändert wird

 Â

Auf Grund des § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in Â

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2002 wird verordnet:Â Â

Die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen,

BGBl. II Nr. 206/1998, wird wie folgt geändert: Â

  1. § 1 lautet: Â

    „§ 1. Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) errechnete Â

    Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Â

    und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100000 Euro nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.“ Â

  2. Dem § 3 wird...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT