Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1974, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Feber 1973, BGBl. Nr. 97, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden abgeändert wird

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:

§ 1. Die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Feber 1973,

BGBl. Nr. 97, wird wie folgt ergänzt:

§ 2. Diese Verordnung ist auf Vorsteuern anwendbar,

die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1974

fallen.

Androsch...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT