January 29, 1974
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1974 betreffend die Ratifikation des Abkommens vom 28. April 1960 über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1974 über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 18. Mai 1904 und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 sowie des Protokolls betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1974 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen vom 12. September 1923
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1974 über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom 4. Mai 1910
- Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 9. Jänner 1974 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Gemeinde Fischamend
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1974, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Feber 1973, BGBl. Nr. 97, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden abgeändert wird
- Notenwechsel vom 6. Juni 1973 und 5. Dezember 1973 über die Weitergeltung des Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 im Verhältnis zwischen Österreich und Tonga
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER KAISERLICH IRANISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN
- ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)