Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Managementsystemen

162. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Managementsystemen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Der TÜV Österreich mit Sitz in 1015 Wien, Krugerstraße 16, wird als Stelle, die Managementsysteme (gemäß EN 45012) zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Managementsystemen in nachfolgenden Bereichen

a) die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO 9001
b) die Zertifizierung von Sicherheitsmanagementsystemen nach SCC, SCP und OHSAS
c) die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach EN ISO 14001 gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§...

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