Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. Dezember 1989, mit der die Allgemeine Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 71 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988, BGBl. Nr. 399, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales verordnet:

Die Allgemeine Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung,

BGBl. Nr. 219/1983, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 575/1985

und 667/1987 wird wie folgt geändert:

  1. Im § 16 wird das Datum „1. Jänner 1990"

    durch das Datum „1. Juli 1990" ersetzt.

  2. Im § 17 Abs. 1 und 2 wird das Datum

    „1. Jänner 1990" durch das Datum „1. Juli 1990"

    und das Datum „31. Dezember 1990" durch das Datum „30. Juni 1991" ersetzt.

  3. Im § 18 wird das Datum „31. Dezember 1989"

    durch das Datum „30. Juni 1990" und das Datum

    ...

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