Kundmachung des Bundeskanzlers vom 31. März 1970 betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt und in der Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter österreichischer Rechtsvorschriften
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,
und des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,
BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht:
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Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Mai 1967, BGBl. Nr. 169, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Ãœbereinkommens
über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, wird wie folgt berichtigt:
Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 295/
1962" richtig „BGBl. Nr. 295/1963" zu lauten.
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Die 12. Novelle der Bundesbahn-Dienst- und Lohnordnung, BGBl. Nr. 170/1969, wird wie folgt berichtigt:
Im Art. I Z. 5 hat es statt „Gehaltsstufe"
richtig „Lohnstufe" zu lauten.
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Die Bundesforste-Dienstordnung, BGBl.
Nr. 201/1969, wird wie folgt berichtigt:
Im § 53 Abs. 1 lit. g hat es statt „Abschnitt VI"
richtig „Abschnitt VII" zu lauten.
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Die Kundmachung betreffend Dokumente der Internationalen Kaffee-Organisation, BGBl.
Nr. 363/1969, wird wie folgt berichtigt:
In der Übersetzung des Anhangs zum Dokument ED-391/69 (E) „Ungültig erklärte Reexportzeugnisse"
hat es statt „53-01-01-293"
richtig „53-01-01-193" zu lauten.
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Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen vom 3. November 1969, BGBl. Nr. 383, mit der die Luftverkehrsregeln 1967 geändert und ergänzt werden (LVR-Novelle 1969), wird wie folgt berichtigt:
Im Anhang F Z. 1 Abs. 2 Z. 6 hat es statt
„sos." richtig „sso." und in der Z. 7 des Abs. 2
statt „12°30'55" Ost" richtig „14°30'55" Ost"
zu lauten.
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Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen vom 19. Dezember 1969, BGBl. Nr...
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