Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der ?Flughafen Wien AG" erteilt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Eigentum der Republik Österreich stehenden Anteile an der „Flughafen Wien AG" bestmöglich zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Klestil...

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