Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Arbeitsruhegesetz-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 341/1990, wie folgt geändert:

  1. Dem Abschnitt VIII wird folgende Z 28

    angefügt:

    „28. Industrielle Gewinnung von Pflanzenrohölen Die im Zusammenhang mit der Produktion stehenden Überwachungs-, Kontroll- und Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung und die Produktverladung."

  2. Dem Abschnitt IX wird folgende Z 54

    angefügt:

    „54. Herstellung von Papiermaschinensieben Einziehen und Einknüpfen am Webstuhl,

    Bedienen der Webmaschine."

  3. In Abschnitt XIII Z 5 lit. c lautet die...

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