Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Dezember 1975 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Erlauf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Die B 1 Wiener Straße wird von km 101,950

bis km 102,130 auf eine neu hergestellte Trasse umgelegt. Der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil wird als Bundesstraße...

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