Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kellner geändert werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 wird verordnet:

Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kellner, Verordnung BGBl. Nr. 327/1992, werden wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 und 3 lauten:

„(2) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kellner, Verordnung BGBl. Nr. 74/1972, in der Fassung BGBl. Nr. 497/1975 und 291/i979 treten — soweit Abs. 3 nichts anderes bestimmt — mit Ablauf des 30. Juni 1992 außer Kraft.

(3) Lehrlinge, die am 30. Juni 1992 im Lehrberuf Kellner im zweiten oder im dritten Lehrjahr ausgebildet werden, sind bis zum Ablauf der vereinbarten Lehrzeit nach dem...

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