Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. April 1982 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling ?500 Jahre Druck in Oesterreich"

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:

§ 1. Anläßlich des Jubiläums 500 Jahre Druck in Oesterreich werden ab dem 7. Mai 1982 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 38 mm,

ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht

übersteigen.

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat eine alte Druckerpresse aus der Zeit um 1500, die von einem Knappen bedient wird, und die Jahreszahl „1982" zu zeigen. Die Umschrift hat „500 Jahre Druck in Oesterreich"...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT