Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. April 1982 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling ?250. Geburtstag von Joseph Haydn"

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:

§ 1. Aus Anlaß der 250. Wiederkehr des Geburtstages von Joseph Haydn werden ab dem 27. April 1982 Scheidemünzen zu 20 Schilling ausgegeben.

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 920 Tausendteilen Kupfer, 60 Tausendteilen Aluminium und 20 Tausendteilen Nickel herzustellen.

Der Durchmesser der Münze hat 27,7 mm, ihr Stückgewicht 8 g zu betragen.

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite der Münze hat in einem quadratischen Feld mit stumpfen Ecken auf vertieftem blanken Grund die Zahl „20" und darunter das Wort „Schilling" sowie das Prägejahr „1982" mit in der Mitte der Jahreszahl angeordnetem Bindenschild zu zeigen...

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