Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 28. April 1980 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling ?25 Jahre Staatsvertrag"

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:

§ 1. Anläßlich der 25. Wiederkehr der am 15. Mai 1955 in Wien erfolgten Unterzeichnung des Staatsvertrages betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen

Österreichs werden ab dem 13. Mai 1980 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 38 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat das Schloß Belvedere,

in dem der Staatsvertrag im Jahre 1955 unterzeichnet wurde, die Inschrift „25...

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