Teilweise Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Erklärung Der Bundespräsident erklärt namens der Republik

Österreich die Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 175/1958 gemäß Artikel 7 des Abkommens im Verhältnis zur Republik Türkei mit Â

Wirksamkeit vom 17. Jänner 1990 für die Dauer von drei Monaten.

Geschehen zu Wien, am 16. Jänner 1990

Der Bundespräsident:

Waldheim Der Bundeskanzler:

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT