January 31, 1990
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend die teilweise Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens
- Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 26. Jänner 1990 über eine Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht
- Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 4. Jänner 1990 über das Verbot der Einfuhr bestimmter Stoffe aus Nichtvertragsstaaten des Montrealer Protokolles
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 8. Jänner 1990 betreffend die Bezeichnung von begünstigten Ländern nach dem Präferenzzollgesetz
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus gärtnerischen Betrieben
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 23. Jänner 1990, mit der die Dentistenkammer- Wahlordnung 1984 geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
- Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Jänner 1990, mit der die Chemikalienverordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Jänner 1990, mit der die Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1988 geändert wird
- Teilweise Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
- VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERFÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FRANKREICHS GEMÄSS RN. 10 602 ADR BETREFFEND ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DER ADR-NOVELLE 1. JÄNNER 1990
- 6. ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1990 bis 1992
- Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 21/1988 [Anlage I zum Anhang B (CIM) des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1985.]
- PROTOKOLL zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, in Ergänzung des am 23. September 1971 in Montreal beschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
- VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERFÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK GEMÄSS RN. 10 602 ADR BETREFFENDÜBERGANGSVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DER ADR-NOVELLE 1. JÄNNER 1990
- VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERFÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DERSCHWEIZ GEMÄSS RN. 10 602 ADR BETREFFEND ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DER ADR-NOVELLE 1. JÄNNER 1990
- PROTOKOLL Nr. 8 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und. Grundfreiheiten
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)