Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 1 West Autobahn ? Autobahnzubringer Wallersee im Bereich der Marktgemeinde Eugendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997, wird verordnet:

Der Autobahnzubringer Wallersee wird von km 0,00 bis km 0,404, das ist vom südlichen Kreuzungspunkt der Abfahrtsrampe Wien-Salzburg der Anschlußstelle Wallersee im Zuge der A 1 West Autobahn bis zur Einmündung in den Kreisverkehr Eugendorf bei km 290,9 der B 1 Wiener Straße, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim...

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