Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 1. Dezember 1986 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 83

Kärntner Straße wird im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 19,55, unterführt in der Folge die Bahnlinie der

ÖBB Amstetten—Tarvis bei Bahn-km 287,155 und bindet in der Folge bei km 20,22 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT