Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung eines Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien

89. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung eines Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben einvernehmlich festgestellt, dass nachstehendes Abkommen durch den Beitritt der Republik Slowenien zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Abkommen zwischen der Österreichischen...

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