Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Betriebsassistentin? und ?Akademischer Betriebsassistent?, Lehrgang ?Ennstal ? Technologie-Information-Wirtschaft?, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-

Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Â

Nr. 53/2002, wird verordnet:Â Â

§ 1. Der Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont, 8911 Admont 1, ist berechtigt, den Lehrgang Â

„Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Â

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Ennstal – Â

Technologie-Information-Wirtschaft“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und den Absolventen dieses Lehrganges...

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