Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge ?bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und? in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof

27. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge ?bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und? in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2012, G 137/11-15, dem Bundeskanzler zugestellt am 10. Jänner 2013, über den Antrag des Oberlandesgerichtes Wien 13. Dezember 2011, Zlen. 21 Bs 407/10x, 21 Bs 340/11w, zu Recht erkannt:

?I. Die Wortfolge ?bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und? in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631 idF BGBl. I Nr. 52/2009, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT