Bundesgesetz, mit dem das BIG-Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992, geändert wird (2. BIG-Gesetz-Novelle)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das BIG-Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 494/1993, wird wie folgt geändert:

  1. Artikel I § 3 Abs. 1 wird um einen zweiten Satz ergänzt wie folgt:

    „Hinsichtlich der Liegenschaft, 11 East 52nd Street, New York N.Y. 10022, hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten analog vorzugehen.“

  2. Artikel IV Ziffer 2 hat zu lauten:

    „2. des § 3 Abs. 1, erster Satz, und 4 sowie § 6 Abs. 3 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten; des § 3 Abs. 1,

    zweiter Satz der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten,“

  3. Die Anlage A wird um...

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