Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 7 Mühlkreis Autobahn ? Umlegung im Bereich Bindermichl (einschließlich Anschlussstelle Muldenstraße und Knoten Hummelhof) im Bereich der Stadtgemeinde Linz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002, wird verordnet: Â

Der Straßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn einschließlich der Anschlussstelle Muldenstraße Â

und der zusätzlichen Direktrampe im Knoten Hummelhof wird im Bereich der Stadtgemeinde Linz wie Â

folgt bestimmt:Â Â

  1. Die neu herzustellende Straßentrasse der A 7 Mühlkreis Autobahn beginnt bei AB-km 4,8, führt Â

im Bereich Bindermichl gegenüber dem Bestand in Tieflage über die unter Punkt 2 verordnete Â

Anschlussstelle Muldenstraße und bindet bei AB-km 6,1 wieder in den Bestand ein. Â

  2. Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Muldenstraße liegen in Â

dem unter Punkt 1 verordneten Bereich und stellen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz

(neu zu errichtende Kreisverkehrsanlage im Zuge der Muldenstraße) her. Â

  3. Die neu herzustellende Direktrampe im Knoten Hummelhof beginnt bei AB-km 6,4 und bindet in Â

die Abfahrtsrampe zur Anschlussstelle Unionstraße ein. Â

  4. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse, der Zu- und Abfahrtsrampen Â

sowie der Direktrampe aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,

beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz Â

aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan...

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