Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Auslandseinsatzgesetz, BGBl. Nr. 233/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 2 lautet:

    „(2) Wehrpflichtigen, die einen Präsenzdienst nach Abs. 1 leisten, gebührt für die Dauer dieses Präsenzdienstes eine Geldleistung, die gebildet wird aus 1. dem Grundbetrag und 2. der Auslandseinsatzzulage.“

  2. § 3 Abs. 4 lautet:

    „(4) Die Auslandseinsatzzulage für Wehrpflichtige, die einen Präsenzdienst nach Abs. 1 leisten, ist unter Anwendung des Auslandszulagengesetzes, BGBl. I Nr. 66/1999, zu bemessen.“

  3. Dem § 6a wird folgender Abs. 4 angefügt:

    „(4) § 3 Abs. 2 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT