Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird

42. Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz -BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 154/2006, wird geändert wie folgt:

1. (Verfassungsbestimmung) Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Überschrift und vor § 1 Folgendes eingefügt:

Artikel I (Verfassungsbestimmung) Artikel II (BauKG)

2. Nach dem Inhaltsverzeichnis wird folgender Artikel I eingefügt:

Artikel I

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. II des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

3. Vor § 1 samt Paragrafenüberschrift wird folgende Überschrift eingefügt:

Artikel II

4. § 4 Abs. 1 lautet:

(1) Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf...

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