Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (2. BFG-Novelle 2002)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesfinanzgesetz 2002, BGBl. I Nr. 38/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2001, wird wie folgt geändert:

Artikel I Im Artikel IX Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 6 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Z 7

angefügt:

„7. basierend auf entsprechenden Beschlüssen des ECOFIN für die Zeit vom 1. Jänner 2002,

0.00 Uhr, bis 31. Jänner 2002, 24.00 Uhr, die Haftung für das nicht zu angemessenen Bedingungen versicherbare Risiko aus Schäden – verursacht durch Terror und Kriegsereignisse –

der österreichischen Luftfahrtunternehmen, die Luftfahrzeuge der Gewichtsklassen E und F im gewerblichen Verkehr einsetzen, bis zu einem Betrag im Eurogegenwert von höchstens 700 Millionen US-Dollar pro Kalenderjahr und für jedes Luftfahrtunternehmen sowie für die

österreichischen Flughäfen (einschließlich der dort tätigen Dienstleistungsunternehmen) bis zu einem Betrag im Eurogegenwert von höchstens 150 Millionen US-Dollar pro Kalenderjahr und Flughafen zu übernehmen; der Haftungszeitraum kann...

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