Bundesgesetz über das Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal ? ArsenalG
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Das Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal ist eine betriebsähnliche Einrichtung des Bundes. Es untersteht dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.
§ 2. Dem Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal obliegt es, unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie andere wissenschaftliche Tätigkeiten in den Fachgebieten Elektrotechnik, Geotechnik, Maschinenbautechnik, Bautechnik, Energietechnik, Verkehrstechnik, Umwelttechnik und verwandten Techniken durchzuführen.
§ 3. Im Rahmen der in § 2 angeführten Fachgebiete hat das Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal insbesondere folgende Aufgaben:
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  Gewinnung von Erkenntnissen nach wissenschaftlichen und technischen  Methoden  als Grundlage für die Aufgaben gemäß 2 2 bis 4;
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  Durchführung von Forschungen und Entwicklungen gegen Entgelt;
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  Durchführung    technischer   Versuche    und Prüfungen sowie  anderer wissenschaftlicher Tätigkeiten, Erstellung von Befunden, Gutachten, Berichten, Zertifikaten und Zeugnissen gegen Entgelt;
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  Dokumentation, Informationsvermittlung und Beratung gegen Entgelt.
§ 4. (1) Dem Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal kommt insofern eigene Rechtspersönlichkeit zu, als es berechtigt ist, durch 1. unentgeltliche Rechtsgeschäfte,
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  Förderungen   des   Bundes,   soweit   sie   im Zusammenhang    mit   der   Beteiligung    des Bundesforschungs- und Prüfzentrums Arsenal an   internationalen   Forschungsprogrammen stehen, und Förderungen anderer Rechtsträger,
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  Verträge über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (§ 3 Z 2) im Auftrag Dritter im Sinne des § 15 Abs. 2 bis 4   des   Forschungsorganisationsgesetzes    — FOG, BGBl. Nr. 341/1981,
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  Herstellung, Verlag und Vertrieb von Druckwerken, Ton-, Bild- und Datenträgern, die mit den  Aufgaben  des  Bundesforschungs-   und Prüfzentrums Arsenal in unmittelbarem Zusammenhang stehen,
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  Beteiligungen  an Unternehmen, juristischen Personen oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Mitgliedschaften zu Vereinen, anderen juristischen Personen oder zwischenstaatlichen Organisationen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundesforschungs- und Prüfzentrums Arsenal stehen,
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  Durchführung von Fachveranstaltungen Vermögen und Rechte zu erwerben und...
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