Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

79. Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird wie folgt geändert:

1. In § 8e Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge ?In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12? durch die Wortfolge ?In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14? ersetzt.

2. (Grundsatzbestimmung) In § 8e Abs. 3 wird die Wortfolge ?in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12? durch die Wortfolge ?in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14? ersetzt.

3. Dem § 131 wird folgender Abs. 27 angefügt:

?(27) (Grundsatzbestimmung hinsichtlich § 8e Abs. 3) § 8e Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2012 tritt mit 2. September 2012 in Kraft. § 8e Abs. 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des der Kundmachung folgenden Tages in Kraft; die Ausführungsgesetze sind binnen einem Jahr zu erlassen...

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