Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 467/1995, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 2 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

    „(2a) Abweichend von Abs. 2 Z 1 lit. b kann der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, wenn der Landesschulrat und das Land aus fremdenverkehrspolitischen Gründen gleichlautende Anträge stellen, durch Verordnung den Beginn der Semesterferien um eine Woche verlegen, sofern verkehrspolitische Gründe oder überregionale Interessen nicht entgegenstehen. Eine solche Verordnung ist vor Beginn des Kalenderjahres zu erlassen, das den Semesterferien...

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