Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

    „Abweichend von § 1 Abs. 1 darf zu einer Teilprüfung bereits vor erfolgreichem Abschluß der in § 1

    1. 1 genannten Ausbildung angetreten werden.“

  2. Im § 12 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.“

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