Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

ABSCHNITT I Einkommensteuergesetz Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.

Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert:

Artikel I In § 67 Abs. 1 tritt an die Stelle des Betrages von

„16200 S" jeweils der Betrag von „17200 S".

Artikel II Artikel I ist anzuwenden,

  1. wenn die Einkommensteuer veranlagt wird,

    erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1991,

  2. wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer)

    durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume,

    die nach dem 31. Dezember 1990

    enden.

    ABSCHNITT II Vollziehung Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist...

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