Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2001, wird wie folgt geändert:

  1. § 107 wird wie folgt geändert:

    1. In Abs. 3 lit. b wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und in einer neuen Zeile folgender Text angefügt:

      „– auf Grund einer vom Vermieter geforderten Anhebung nach § 45 MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001.“;

    2. in Abs. 9 Z 1 lautet der letzte Satz:

      „Bei Einhebung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages oder Anhebung nach § 45 MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001, ist die schriftliche Aufforderung bzw. das schriftliche Anhebungsbegehren des Vermieters vorzulegen;“.

  2. In § 124b wird folgende Z 64 angefügt:

    „64. § 107 in der Fassung des...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT