Bundesgesetz, mit dem das EWR-Wettbewerbsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das EWR-Wettbewerbsgesetz, BGBl. Nr. 125/1993, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 627/ 1994 wird wie folgt geändert:

  1. Der Titel „Bundesgesetz über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Wettbewerbsgesetz/EWR-WBG)" wird durch den Titel „Bundesgesetz über die Durchführung der Wettbewerbsregeln in der Europäischen Union (EU-Wettbewerbsgesetz/EU-WBG)" ersetzt.

  2. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „in Art. 53 bis 60 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), in den Protokollen 21 bis 25 und im Anhang XIV zu diesem Abkommen sowie die im Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes und dessen Protokoll 4," durch die Wortfolge „in Art. 85 bis 90 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) und in Art. 65 und 66 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag)" ersetzt. Die Bezeichnung „Abs. 1" entfällt.

    2a. § 1 wird folgender Satz angefügt:

    „Ausgenommen sind Verfahren nach Art. 90 Abs. 3 des EG-Vertrages, sofern sie Angelegenheiten staatlicher Monopole gemäß lit. E Z 5, BGBl. Nr 76/1986, Teil 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 78/1987 zum Gegenstand haben."

  3. § 1 Abs. 2 entfällt.

  4. In § 3 Abs. 2 Zl wird die Wortfolge „Art. 55 Abs. 1 des EWR-Abkommens" durch die Wortfolge „Art. 89 Abs. 1 des EG-Vertrags" ersetzt.

  5. In § 3 Abs. 2 Z2 wird die Wortfolge „Art. 55 Abs. 2 des EWR-Abkommens" durch die Wortfolge „Art. 89 Abs. 2 des EG-Vertrags" ersetzt.

  6. In § 3 Abs. 2 Z3 wird die Wortfolge „EFTA-Überwachungsbehörde und der EG- Kommission in den im Protokoll 23 zum EWR-Abkommen und in den im Kapitel II Art. 10, 11 und 12 des Protokolls 4" durch die Wortfolge „Europäischen Kommission in den in Art. 10, 11 und 12 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962" ersetzt.

  7. In § 3 Abs. 2 Z4 wird die Wortfolge „EG-Kommission in den im Protokoll 24 zum EWR-Abkommen" durch die Wortfolge „Europäischen Kommission in den in der Verordnung Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989" ersetzt.

  8. In § 3 Abs. 2Z5 wird die Wortfolge „Kapitel II Art. 13 und 14 des Protokolls 4" durch die Wortfolge „Art. 13 und 14 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962" ersetzt.

  9. In § 3 Abs. 2 Z6 wird die Wortfolge „Kapitel II Art. 19 des...

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