Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl.

Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 641/1987, wird wie folgt geändert:

Artikel I Nach § 1 Abs. 3 lit. 1 wird angefügt:

„m) auf Personen, die im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung fallweise jeweils bis zu acht Wochen, insbesondere zur Erleichterung der Urlaubsabwicklung aufgenommen werden (Urlaubsersatzkräfte). Dies gilt nicht für solche Kräfte, die regelmäßig wiederkehrend als Ersatz für die Dauer der Dienstabwesenheit von Bediensteten aufgenommen werden."

Artikel II Mit der Vollziehung...

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