Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

52. Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Führerscheingesetz (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2013, wird wie folgt geändert:

In § 8 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

?Die militärärztliche Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einer oder mehrerer Gruppe(n) gilt für die Dauer von 18 Monaten ab ihrer Ausstellung auch als solches ärztliches Gutachten.?

Fischer

Faymann

BGBl. I Nr. 52/2014

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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