Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014)
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Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014) Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Art. 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes Art. 2 Änderung der Strafprozessordnung 1975 Art. 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes Art. 4 Änderung des Bewährungshilfegesetzes Art. 5 Änderung des Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetzes Art. 6 Änderung des Rechtspraktikantengesetzes Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Das Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird wie folgt geändert:
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In § 10 Abs. 1 wird die Wortfolge ?Die Vollzugsdirektion? durch die Wortfolge ?Das Bundesministerium für Justiz? ersetzt.
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§ 12 samt Überschrift entfällt.
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§13 lautet:
?§ 13. Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Justiz; in ihm ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen samt Chefärztlichem Dienst und Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzurichten. Die Bildungseinrichtung für den Strafvollzug und den Maßnahmenvollzug ist dem Bundesministerium für Justiz als eigene Organisationseinheit unterstellt.?
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In § 14 Abs. 1 entfällt die Wendung ?die Vollzugsdirektion und?.
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In §14 Abs. 3 entfällt die Wendung ?der Vollzugsdirektion und diese?.
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In § 14a Abs. 1 entfällt die Wendung ?und bei der Vollzugsdirektion?.
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In § 14a Abs. 2 entfallen nach dem Wort ?Anstaltsbetriebes? die Wendung ?und der Vollzugsdirektion? und nach dem Wort ?Anstalt? die Wendung ?oder Vollzugsdirektion?.
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In § 15b Abs. 1 entfällt die Wendung ?der Vollzugsdirektion,?.
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In § 15c Abs. 1 werden im ersten Satz die Wendung ?die Bundesministerin für Justiz und den Leiter der Vollzugsdirektion als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde? durch die Wendung ?den Bundesminister für Justiz? und im dritten Satz die Wendung ?der Vollzugsdirektion? durch die Wendung ?dem Bundesministerium für Justiz? ersetzt.
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In § 16a Abs. 1 Z 2 wird die Wendung ?der Vollzugsdirektion? durch die Wendung ?des Bundesministeriums für Justiz? ersetzt.
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In § 16a Abs. 1 Z 3 wird die Wendung ?die Vollzugsdirektion? durch die Wendung ?das Bundesministerium für Justiz? ersetzt.
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§ 18 Abs. 2 entfällt.
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In § 24 Abs. 3 wird die Wendung ?der Vollzugsdirektion? durch die Wendung ?des Bundesministeriums für Justiz? ersetzt.
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In § 25 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.
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In § 52 Abs. 3 entfällt die Wendung...
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