Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird

42. Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, BGBl. Nr. 216/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge ?bis 31. Dezember 2018? durch die Wortfolge ?bis 31. Dezember 2023? ersetzt.

2. In § 2 Abs. 1 Zif. 1 wird der Betrag ?45 Milliarden Euro? durch den Betrag ?40 Milliarden Euro? ersetzt.

3. In § 2 Abs. 1 Zif. 4 wird nach der Wortfolge ?die prozentuelle Gesamtbelastung? die Wortfolge ?unter Berücksichtigung eventueller Währungs- und Zinstauschverträge? eingefügt sowie die Wortfolge ?15 Prozentpunkte? durch die Wortfolge ?3 Prozentpunkte? ersetzt.

4. In § 2 Abs. 1 Zif. 5 wird nach der Wortfolge ?wenn bei Kreditoperationen, bei welchen? die Wortfolge ?unter Berücksichtigung eventueller Währungs- und Zinstauschverträge? eingefügt...

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