Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

115. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG), BGBl. I Nr. 62/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

?Zur Erfüllung der mit dem Projekt ?Sanierung Parlament? verbundenen Aufgaben der Gesellschaft können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden.?

2. In § 5 Absatz 2 entfällt die Wortfolge ?für die Überlassung von den...

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