Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz geändert wird

93. Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Grenzkontrollgesetzes

Das Grenzkontrollgesetz (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 12a folgender Eintrag eingefügt:

?§ 12b. Befugnisse der Organe der Landespolizeidirektionen?

2. In § 12 Abs. 1 wird nach dem Wort ?Sicherheitsdienstes? die Wortfolge ?und der Landespolizeidirektion (§ 12b)? eingefügt.

3. Nach § 12a wird folgender § 12b eingefügt:

?Befugnisse der Organe der Landespolizeidirektionen

§ 12b. (1) Der Landespolizeidirektor kann Bedienstete, die nicht Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, zur Ausübung von nach § 12a vorgesehener Befehls- und Zwangsgewalt an der Außengrenze ermächtigen, sofern diese dafür geeignet und besonders geschult sind.

(2) Die Befugnisse des § 12a stehen auch dazu ermächtigten Organen der Landespolizeidirektionen (Abs. 1) an der Außengrenze zu. Für diese Organe gilt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien...

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