Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

42. Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 ? ÖSG 2012), BGBl. Nr. 75/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 49: ?§ 49. Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte?.

2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 57a folgender Eintrag eingefügt: ?§ 57b Inkrafttretensbestimmungen der ÖSG 2012-Novelle BGBl. I Nr. 42/2019?.

3. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:

?§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.?

4. Die Überschrift zu § 49 lautet: ?Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte?.

5. In § 49 Abs. 1 wird die Wortfolge ?eines 20 Euro übersteigenden? durch das Wort ?des? ersetzt.

6. In § 49 Abs. 2 wird das Wort ?Kostendeckelung? durch das Wort ?Befreiung? ersetzt.

7. In § 49 Abs. 3 Z 1 und Z 2 wird jeweils das Wort ?Kostenbegrenzungstatbestandes? durch das Wort ?Befreiungstatbestandes? ersetzt.

8. In § 49...

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