Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

104. Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz geändert wird

Das Grenzkontrollgesetz (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2013 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 12a Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

?(1a) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen der Grenzkontrolle ermächtigt, bei Minderjährigen zu überprüfen, ob das Einverständnis der Person zum Grenzübertritt vorliegt, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist, sofern begründete Zweifel am Vorliegen des Einverständnisses dieser Person oder Hinweise bestehen, dass der Minderjährige beabsichtigt, sich im Ausland an Kampfhandlungen zu beteiligen oder diese zu unterstützen. Bis zur Ausräumung dieser Zweifel sind die Organe ermächtigt, dem Minderjährigen die Ausreise zu verwehren und dessen Reisedokument einzubehalten. Abs. 2 letzter Satz gilt.?

2. Dem § 12a Abs. 5 wird folgender...

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