Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird
39. Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 | Änderung des Zahlungsdienstegesetzes 2018 |
Artikel 2 | Aufhebung des Pfandbriefstelle-Gesetzes |
Artikel 1Änderung des Zahlungsdienstegesetzes 2018
Das Zahlungsdienstegesetz 2018 ? ZaDiG 2018, BGBl I Nr. 17/2018, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 117 folgender Eintrag eingefügt:
?§ 117a. | Umsetzungshinweis? |
2. In § 101 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge ?und in gleicher Währung? durch die Wortfolge ?in Euro? ersetzt.
3. Nach § 101 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
?(1a) Wer gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 verstößt, indem er
1. | als Zahlungsdienstleister oder Partei, die Währungsumrechnungen an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle erbringt, die Informationspflichten und Anforderungen im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen gemäß Art. 3a nicht einhält, |
2. | als Zahlungsdienstleister die Informationspflichten betreffend Entgelte für Zahlungsvorgänge und Währungsumrechnungen im Zusammenhang mit Überweisungen gemäß Art. 3b nicht einhält, |
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.? |
4. § 117 Abs. 4 Z 2 lautet:
?2. | Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 266 vom 09.10.2009, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/518, ABl. Nr. L 91 vom 29.03.2019 S. 36;? |
5. Nach § 117 wird folgender § 117a samt Überschrift eingefügt:
?Umsetzungshinweis
§ 117a.
(1) Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2018 wird die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 35, umgesetzt.
(2) Das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2020 dient...
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