Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

166. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KMU-Förderungsgesetzes

Das KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge ?Österreichische Hotel und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., im Folgenden kurz ÖHT genannt,? durch die Wortfolge ?von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beauftragte Abwicklungsstelle? ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2a wird das Wort ?ÖHT? durch die Wortfolge ?von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beauftragten Abwicklungsstelle? ersetzt.

3. In § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt:

?(5) Als...

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