Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992 und die Europawahlordnung geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 ? KorrStrÄG 2023)
100. Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992 und die Europawahlordnung geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 ? KorrStrÄG 2023) Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 | Änderung des Strafgesetzbuches |
Artikel 2 | Inkrafttreten |
Artikel 3 | Änderung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes |
Artikel 4 | Änderung der Nationalrats-Wahlordnung 1992 |
Artikel 5 | Änderung der Europawahlordnung |
Artikel 1Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 223/2022, wird wie folgt geändert:Das Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 223 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b wird der Verweis In Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 4 a, Litera b, wird der Verweis ?168d? durch den Verweis ?168g? ersetzt.
2.Novellierungsanordnung 2, In § 74 Abs. 1 wird nach Z 4c folgende Z 4d eingefügt:In Paragraph 74, Absatz eins, wird nach Ziffer 4 c, folgende Ziffer 4 d, eingefügt:
?4d.Ziffer 4 dKandidat für ein Amt: jeder, der sich in einem Wahlkampf, einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren zu einer Funktion als Amtsträger (Z 4a) oder in einer vergleichbaren Position zur Erlangung einer von ihm angestrebten Funktion als oberstes Vollzugsorgan des Bundes oder eines Bundeslandes oder als Organ zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung befindet, sofern die Erlangung der Funktion nicht gänzlich unwahrscheinlich ist;?Kandidat für ein Amt: jeder, der sich in einem Wahlkampf, einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren zu einer Funktion als Amtsträger (Ziffer 4 a,) oder in einer vergleichbaren Position zur Erlangung einer von ihm angestrebten Funktion als oberstes Vollzugsorgan des Bundes oder eines Bundeslandes oder als Organ zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung befindet, sofern die Erlangung der Funktion nicht gänzlich unwahrscheinlich ist;?
3.Novellierungsanordnung 3, Die Überschrift des achtzehnten Abschnitts lautet:
?Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen; Mandatskauf?
4.Novellierungsanordnung 4, § 261 StGB lautet:Paragraph 261, StGB lautet:
?§ 261.Paragraph 261,
5.Novellierungsanordnung 5, Nach § 265 wird folgender § 265a samt Überschrift eingefügt:Nach Paragraph 265, wird folgender Paragraph 265 a, samt Überschrift eingefügt:
?Mandatskauf§ 265a.Paragraph 265 a,
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