Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

23. Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des ORF-Gesetzes

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 wird wie folgt geändert:

1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung ?(6)? und es entfällt in diesem Abs. die Wortfolge ?nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10?.

2. In § 29 Abs. 6 entfällt die Wortfolge ?bis 10 oder Abs. 11?.

3. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:

?2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;?

4. Dem § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

?(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 in der...

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