Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
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Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2013, wird wie folgt geändert:
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Nach dem Titel und der Promulgationsklausel wird folgendes Inhaltsverzeichnis eingefügt:
?Inhaltsverzeichnis
Paragraf Gegenstand 1. Teil Allgemeine Bestimmungen § 1. Zivilluftfahrt und Militärluftfahrt § 2. Freiheit des Luftraums § 3. Kontrollierte Lufträume § 4. Luftraumbeschränkungen § 5. Zuständigkeit zur Festlegung von Luftraumbeschränkungen § 6. Kundmachung von Luftraumbeschränkungen § 7. Übungsbereiche und Erprobungsbereiche § 8. Überfliegen der Bundesgrenze § 9. Außenlandungen und Außenabflüge § 10. Nichtbewilligungspflichtige Außenlandungen und Außenabflüge § 10a. Absprünge mit Fallschirmen und Abflüge mit Hänge- oder Paragleitern 2. Teil Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät, Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge 1. Abschnitt Luftfahrzeuge § 11. Begriffsbestimmung § 12. Voraussetzungen für die Verwendung im Fluge § 13. Halter eines Luftfahrzeuges § 14. entfallen § 15. Staatszugehörigkeit § 16. Luftfahrzeugregister § 17. Lufttüchtigkeit § 18. Voraussetzungen für die Verwendung von ausländischen Luftfahrzeugen im Fluge § 19. Feststellung der mangelnden Voraussetzungen für die Verwendung im Fluge und Widerruf der Anerkennungen § 20. Zwischenbewilligung für Zivilluftfahrzeuge § 21. Bau, Überprüfung und Ausrüstung von Luftfahrzeugen 2. Abschnitt Luftfahrtgerät § 22. Begriffsbestimmung § 23. Ziviles Luftfahrtgerät § 24. Militärisches Luftfahrtgerät 3. Abschnitt Internationale Bestimmungen § 24a. Unionsrechtliche Bestimmungen § 24b. Übertragung von Aufgaben gemäß Art. 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt 4. Abschnitt Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge § 24c. Flugmodelle § 24d. Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie § 24e. Modellflugplätze § 24f. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 § 24g. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 § 24h. Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise § 24i. Unbemannte Wetterballone § 24j. Unionsrechtliche Bestimmungen § 24k. Grenzüberschreitende Einflüge unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 und 2 § 24l. Datenschutz 3. Teil Luftfahrtpersonal 1. Abschnitt Ziviles Luftfahrtpersonal § 25. Begriffsbestimmung § 26. Zivilluftfahrt-Personalausweis § 27. Zivilluftfahrer § 28. Sonstiges ziviles Luftfahrtpersonal § 29. Arten und Gültigkeitsdauer der Zivilluftfahrerscheine § 30. Voraussetzungen für die Erteilung eines Zivilluftfahrerseines § 31. Mindestalter § 32. Verlässlichkeit § 33. Tauglichkeit § 34. Flugmedizinische Stellen § 35. Verweigerung eines Tauglichkeitszeugnisses, Ausstellung durch die Behörde § 36. Fachliche Befähigung, Zivilluftfahrerprüfung § 37. Durchführung der Prüfung § 38. Bestellung der Mitglieder von Zivilluftfahrer-Prüfungskommissionen § 39. Prüfungstaxen und Prüfervergütungen § 40. Anerkennung ausländischer Erlaubnisse § 41. Ausländische Zivilluftfahrerscheine, Berechtigungen und Tauglichkeitszeugnisse gemäß Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) § 42. Flugbuch § 43. Widerruf und Untersagung 2. Abschnitt Schulung von zivilem Luftfahrtpersonal § 44. Ausbildung von zivilem Luftfahrtpersonal § 45. entfallen § 46. Genehmigungsverfahren § 47. Untersagung des Ausbildungsbetriebes § 48. Widerruf der Genehmigung § 49. Zivilfluglehrer § 50. Voraussetzung für die Erteilung der Zivilfluglehrerberechtigung § 51. entfallen § 52. Übungs- und Prüfungsflüge 3. Abschnitt Militärisches Luftfahrtpersonal § 53. Begriffsbestimmung § 54. Militärluftfahrer § 55. Sonstiges militärisches Luftfahrtpersonal § 56. Militärluftfahrt-Personalausweis § 57. Arten, Gültigkeitsdauer, Ausstellung und Entziehung von Militärluftfahrt-Personalausweisen 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 57a. Unionsrechtliche Bestimmungen § 57b. Zivilluftfahrtpersonal-Hinweise und Zivilluftfahrtpersonal-Anweisungen 4. Teil Flugplätze 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 58. Flugplätze § 59. Bodeneinrichtungen § 60. Zivilflugplätze und Militärflugplätze § 61. Benützung von Zivilflugplätzen für Zwecke der Militärluftfahrt § 62. Benützung von Militärplätzen für Zwecke der Zivilluftfahrt 2. Abschnitt Zivilflugplätze § 63. Öffentliche und Privatflugplätze § 64. Flughäfen § 65. Flugfelder § 66. Zivilflugplatz-Verordnung § 67. Vorarbeiten für Zivilflugplätze § 68. Zivilflugplatz-Bewilligung § 69. Antrag auf Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung § 70. Prüfung des Vorhabens § 71. Voraussetzungen der Zivilflugplatz-Bewilligung § 72. Bescheid über die Zivilflugplatz-Bewilligung § 73. Betriebsaufnahmebewilligung § 74. Betrieb auf Zivilflugplätzen und Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen § 75. Betrieb von Zivilflugplätzen § 76. Untersagung des Zivilflugplatzbetriebes § 77. Widerruf der Zivilflugplatz-Bewilligung § 78. Bewilligung von zivilen Bodeneinrichtungen § 79. Voraussetzungen der Bewilligung von zivilen Bodeneinrichtungen § 80. Abbruch ziviler Bodeneinrichtungen § 80a. Vorhandensein gefährlicher Stoffe § 80b. Krankenhaus-Hubschrauberlandeflächen 3. Abschnitt Militärflugplätze § 81. Vorarbeiten für Militärflugplätze § 82. Errichtung, Umgestaltung und Auflassung von Militärflugplätzen § 83. Einwendungen gegen die beabsichtigte Errichtung oder Erweiterung eines Militärflugplatzes § 84. Errichtung und Abänderung militärischer Bodeneinrichtungen 5. Teil Luftfahrthindernisse § 85. Begriffsbestimmung § 86. Sicherheitszonen § 87. Sicherheitszonen-Verordnung § 88. Sicherheitszonenplan § 89. Kundmachung der Sicherheitszonen-Verordnung § 90. Ersichtlichmachung im Grundbuch § 91. Luftfahrthindernisse außerhalb von Sicherheitszonen § 91a. Anzeigeverfahren § 91b. Bestehende Luftfahrthindernisse § 92. Ausnahmebewilligung § 93. Zuständigkeit § 94. Anlagen mit optischer und elektrischer Störwirkung § 95. Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen § 95a. Meldung von Luftfahrthindernissen § 96. Beseitigungspflicht § 96a. Zusätzliche Auflagen 6. Teil Enteignung für Zwecke der Luftfahrt § 97. Enteignungsrecht § 98. Enteignungswerber § 99. Sinngemäß Anwendung des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes § 100. Zusammentreffen mit anderen Enteignungsrechten 7. Teil Luftverkehrsunternehmen und Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmen 1. Abschnitt Luftverkehrsunternehmen § 101. Begriffsbestimmung § 102. Genehmigung § 103. Hilfsbetriebe § 104. Erfordernisse des Antrages auf Erteilung der Beförderungsbewilligung § 105. Prüfung des Vorhabens § 106. Voraussetzungen der Beförderungsbewilligung § 107. Bescheid über die Beförderungsbewilligung § 108. Betriebsaufnahmebewilligung § 109. Untersagung des Beförderungsbetriebes § 110. Widerruf der Beförderungsbewilligung § 111. Gewerbliche Beförderung mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen § 112. Beförderung von Postsendungen § 113. Unterlassungsanspruch 2. Abschnitt Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmen § 116. Vermietungsbewilligung § 117. Voraussetzungen für die Erteilung der Vermietungsbewilligung § 118. Widerruf der Vermietungsbewilligung 8. Teil Sicherung der Luftfahrt, Betrieb von Zivilluftfahrzeugen und Besondere Sicherheitsmaßnahmen 1. Abschnitt Flugsicherung § 119. Begriffsbestimmungen § 120. Wahrnehmung der Flugsicherung § 120a. Allgemeine Flugsicherungsanordnungen § 120b. Haftung und Versicherung § 120c. Aufsicht § 120d. Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen und Beauftragung von qualifizierten Stellen § 120e. Erbringung technischer Dienste durch Betriebsorganisationen und andere Dritte § 121. Bereich der Flugsicherung § 121a. Internationale Abkommen § 122. Flugsicherungseinrichtungen § 123. Vorarbeiten für Flugsicherungsanlagen 2. Abschnitt Verhalten im Luftverkehr § 124. Luftverkehrsregeln § 125. Verantwortlicher Pilot § 126. Zivile Luftfahrtveranstaltungen § 127. Militärische Luftfahrtveranstaltungen § 128. Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballonen sowie Verwendung von Feuerwerkskörpern und Lasern § 130. Luftbildaufnahmen 3. Abschnitt Betrieb von Zivilluftfahrzeugen § 131. Betriebsvorschriften § 132. Besondere Verwendung von Zivilluftfahrzeugen § 132a. Gästeflugregelung § 133. Abwerfen von Sachen § 134. Beförderungsvorschriften 4. Abschnitt Besondere Sicherheitsmaßnahmen § 134a. Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt 5. Abschnitt Unfälle und Störungen im Luftverkehr § 135. Such- und Rettungsmaßnahmen § 136. Meldepflichten § 137. Flugunfalluntersuchungen § 138. Zulassung ausländischen militärischer Fachorgane 9. Teil Behörden und besondere Verfahrensvorschriften § 139. Austro Control GmbH § 139a. Streitbeilegung § 140. Oberbehörde und Instanzenzug § 140a. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde § 140b. Übertragung von Zuständigkeiten § 140c. Gebühren § 140d. Mitwirkung der Sicherheitsbehörden § 141.
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